AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der

CLASSICECU.COM GmbH

Poppenbütteler Weg 200,

22399 Hamburg, Deutschland

Letzte Änderung: 25. Januar 2025

 

Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für das Einzelunternehmen CLASSICECU.COM GmbH, Poppenbütteler Weg 200, 22399 Hamburg, nachfolgend CLASSICECU genannt. CLASSICECU bietet Produkte und Leistungen im Bereich Abstimmung und Anpassung von Fahrzeug-Steuergeräten an. Es werden durch den Einbau die ab Werk geschaffenen Eigenschaften von Fahrzeugen modifiziert und verändert, welches zur Erlöschung der Betriebserlaubnis, der Beeinträchtigung der Haltbarkeit und erhöhtem Verschleiß führen kann. CLASSICECU schließt jegliche Haftung für Schadensersatz, Personen – oder Vermögensschäden aus. Nur in Anbetracht dessen gelten nachfolgende AGBs.

 

1             Geltungsbereich und Abwehrklausel

(1)         Alle Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden AGBs. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende AGBs des Gläubigers werden zurückgewiesen, außer einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung, die speziell für den jeweiligen Vertragsschuss individuell aufgesetzt wurde, existiert.

(2)         Unter einem "Verbraucher" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3)         Ein "Unternehmer" ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4)         Gläubiger im Sinne der nachfolgenden Bestimmung ist die Person, die durch Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung durch CLASSICECU eine Lieferung oder Leistung erhalten hat oder erhält.

 

2             Preise und Zahlungsbedingungen

(1)         Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk, ausschließlich Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2)         Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

(3)         Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.

(4)         Lieferungen erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse. Ausnahmen wie Rechnungsstellung oder Abzahlungen sind vorab schriftlich zu erfragen und werden schriftlich durch CLASSICECU bestätigt.

(5)         Kommt der Gläubiger in Zahlungsverzug, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall ist CLASSICECU berechtigt, bei Eintritt des Verzuges unmittelbar Verzugszinsen gem. § 288 BGB geltend zu machen.


 3            Zustandekommen eines Vertrages

(1)         Die Präsentation der Waren im Internet stellt kein bindendes Angebot der CLASSICECU auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der geneigte Gläubiger wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

(2)         Durch das Absenden der Bestellung gibt der geneigte Gläubiger ein verbindliches Angebot - gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages - über die gewünschten Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der geneigte Gläubiger auch diese AGBs als für das Rechtsverhältnis mit dem CLASSICECU allein maßgeblich an.

(3)         CLASSICECU bestätigt den Eingang der Bestellung des geneigten Gläubigers durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch die CLASSICECU dar. Sie dient lediglich der Information des geneigten Gläubigers, dass die Bestellung beim CLASSICECU eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Für die Annahmeerklärung hat CLASSICECU eine Frist von 14 Tagen. Erst dann wird der geneigte Gläubiger zum Gläubiger.

 

4             Angebote, Kostenvoranschläge, technische Unterlagen, Produktbeschreibungen

(1)         Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten.

(2)         Eine Weitergabe oder -verkauf an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung der CLASSICECU zulässig.

(3)         Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als Hinweise und befreien den Gläubiger nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.

(4)         Abbildungen und Beschreibungen gelten nur zur allgemeinen Verdeutlichung; technische Daten können Veränderungen unterliegen, da wir stets bemüht sind, unsere Erzeugnisse weiterzuentwickeln. Angaben in den Beschreibungen, über Stromverbrauch, unterstützte Sensoren, Leistungen, Geschwindigkeiten usw. sind keine verbindlichen Daten, sondern als annähernd zu betrachten.


5             Eigentumsvorbehalt

(1)         Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der CLASSICECU. Bei Bezahlung durch Überweisung,Kredikarte oder PayPal gilt der Kaufpreis als bezahlt, wenn dieser unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben ist.

(2)         Bei vertragswidrigem Verhalten des Gläubigers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CLASSICECU zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Gläubiger zur Herausgabe verpflichtet. CLASSICECU ist nach der Rücknahme des Liefergegenstandes zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Gläubigers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(3)         Die Kosten für die erste schriftliche Mahnung belaufen sich auf 5 Euro und sind vom Gläubiger zu zahlen.

(4)         Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die CLASSICECU aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Gläubiger hat. Übersteigt der Wert des vorgenannten Eigentumsvorbehaltes die für uns zu sichernden Forderung(en) um mehr als 10%, so wird CLASSICECU die darüber hinaus gehenden Sicherheiten auf Antrag freigeben. Wird unsere Ware weiterverkauft, werden durch den Weiterverkauf entstehende Forderungen sofort an die CLASSICECU zur Sicherung der Kaufpreiszahlung abgetreten, sofern der Kaufpreis bei Weiterverkauf nicht vollständig bezahlt ist. In diesem Fall ist der Käufer zum Einzug der Forderungen berechtigt. CLASSICECU nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Forderungen dürfen nicht zum Zwecke des Einzugs an einen Dritten abgetreten werden. Werden die von uns gekauften Waren verarbeitet, so gilt CLASSICECU als Hersteller dieser neuen Waren, sofern der Kaufpreis bei Verarbeitung der Waren noch nicht vollständig bezahlt ist.

(5)         Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

 

6             Lieferung

(1)         Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sind schriftlich anzugeben.

(2)         Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird CLASSICECU von seiner Verpflichtung frei, so kann der Gläubiger hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(3)         Kommt der Gläubiger seiner zur Erfüllung benötigten Mitwirkungspflicht nicht nach, kommt er in Annahmeverzug.

(4)         Der Gläubiger ist zur unmittelbaren Annahme der Leistung verpflichtet. Kommt dieser in Annahmeverzug, hat dieser, auch für Zufälligkeit, zu haften.


7             Gefahrübergang bei Kaufverträgen

(1)         Für Unternehmer und Verbraucher gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Gläubiger über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde.

 

8             Sachmängelhaftung

(1)         CLASSICECU haftet für Mängel, wenn der Mangel nachweisbar auf einen Materialfehler oder auf ein Verschulden vom CLASSICECU zurückzuführen ist.

Eine Verpflichtung zur Sachmängelhaftung besteht nicht bei:

-         natürlichem Verschleiß

-         Überbeanspruchung und unsachgemäßer Behandlung

-         Nichtbeachtung der Vorschriften über Behandlung, Wartung und Einbau sowie vorheriger Kontrolle (z.B. Passform, Einbaulage, Spannungsversorgung, Umgebungstemperatur, etc.)

-         Einsatz im Motorsport, Schiff- und Luftfahrt, bzw. bei Einsatz im Straßenverkehr ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr.

(2)         Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Gläubiger nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Gläubiger um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Gläubiger nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

(3)         Die Ansprüche des Gläubigers auf Mängelbeseitigung sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Gläubiger kein Verbraucher ist, hat CLASSICECU das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei mehrmaligen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Gläubiger Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist bzw. nach dem zweiten Versuch. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

(4)         CLASSICECU haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Gläubiger Schadensersatzansprüche nicht geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den Warenwert begrenzt.

(5)         Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Gläubiger bei CLASSICECU umgehend schriftlich anzuzeigen.

(6)         Ein pauschaler Nutzungsausfall, die Kosten eines Ersatzfahrzeuges, Übernachtungskosten etc. werden nicht erstattet.

 (7)         Auf Gläubigerwunsch gefertigte Werkstücke oder Leistungen und Teile ohne Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr unterliegen nicht den üblichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine Rücknahme dieser Teile ist grundsätzlich ausgeschlossen, da diese Teile Sondererzeugnisse sind.

Teile ohne Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr sind Sondererzeugnisse, bei diesen Erzeugnissen handelt es sich sowohl um modifizierte Serienerzeugnisse, als auch um Sonderkonstruktionen. Da der Einsatz dieser Produkte von uns im Einzelnen nicht abschätzbaren außergewöhnlichen Belastungen unterliegen kann, kann CLASSICECU keine Gewährleistung übernehmen, dass diese Sonderbelastungen ohne negative Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit dieser Produkte bleiben. CLASSICECU muss deshalb jede Haftung für Schäden ablehnen. Ferner muss CLASSICECU darauf bestehen, dass wir von allen Ansprüchen Dritter freistellt werden, die im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Erzeugnisse in Fahrzeugen evtl. gegen uns erhoben werden.


9             Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für Verbraucher

(1)         Wurde der Vertrag mittels Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

(2)         Das Widerrufsrecht kann nach zu voriger Anzeige (formlos) nur durch einen schriftlichen Widerruf gegenüber

CLASSICECU.COM GmbH

Poppenbütteler Weg 200

22399 Hamburg

binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (Poststempel) des schriftlichen Widerrufs. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Kosten für die Rücksendung trägt grundsätzlich der Verbraucher, sofern die gelieferte Ware der Bestellten entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

 

An

CLASSICECU.COM GmbH

Poppenbütteler Weg 200

22399 Hamburg

 

       Hiermit widerrufe(n) ich/ wir den von mir/ uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der           folgenden Dienstleistung:

..............................................................................

(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)

 

Ware bestellt am:

.............................

Datum

 

Ware erhalten am:

.............................

Datum

 

Name und Anschrift des Verbrauchers

.............................

.............................

.............................

.............................

 

....................................................

Datum, Unterschrift Gläubiger

 

(3)         Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware bzw. Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Wertersatz leisten.

(4)         Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen (z.B. Sonderkonstruktionen, Kabelbäume, etc.), Sonderbestellungen, Gegenständen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sowie Teile, die vom Ver- bzw. Käufer oder Beauftragten bereits eingebaut wurden.

(5)         Nach Rückgabe der Ware erhält der Verbraucher eine Rückerstattung in Höhe des Warenwerts binnen 2 Wochen.


10          Haftung bei Umbauten / Steuergerätabstimmungen / Prüfstand-Fahrten

(1)         Für Folgeschäden aus Umbauten und für Fehler unserer Zulieferer übernimmt CLASSICECU keinerlei Haftung. Sämtliche Ansprüche des Gläubigers oder Dritter gegen CLASSICECU aus Unfällen, Schadensersatz, Personen – oder Vermögensschäden jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für Motorbearbeitungen und Umbauten, übernimmt CLASSICECU keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung.

(2)         Bei Einstellarbeiten am Motorsteuergerät auf dem Leistungsprüfstand oder auf der Straße übernimmt CLASSICECU grundsätzlich keine Haftung.

 

11          Pflichten des Gläubigers

(1)         Soweit der Gläubiger die von uns gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug einbaut oder einbauen lässt, ist er dafür verantwortlich, dass alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften beachtet und notwendige Genehmigungen eingeholt werden.


12          Datenschutz

CLASSICECU beachtet sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zwingend zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor schriftlich eingewilligt haben. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Im Übrigen wird auf die ausführliche Datenschutzerklärung der Internetseite von CLASSICECU und des Shops verwiesen.


13          Digitale Fotografie der Werkstücke

CLASSICECU ist berechtigt, hergestellte Werkstücke zu fotografieren, auch wenn diese bereits am Fahrzeug montiert wurden. Diese Fotos dürfen auf der Homepage ausgestellt bzw. weiterverwenden werden.


14          Gerichtsstand

(1)         Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Gerichtsstand des „Amtsgericht Hamburg“.

(2)         CLASSICECU ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Gläubigers zu klagen, wenn der Gläubiger ein Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (insbesondere UN-Kaufrecht), auch wenn der Gläubiger seinen Firmensitz im Ausland hat.


15          Abschließende Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGBs unwirksam sein, bleiben die übrigen AGBs hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die – sofern rechtlich möglich – den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

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